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Steuerabzüge 2026 für KMU: Was Unternehmer übersehen (und was es sie kostet)

Jedes Jahr zahlen hunderte Genfer KMU zu viel Steuern — nicht weil sie zu viel verdienen, sondern weil sie nicht alle ihnen zustehenden Abzüge geltend machen. Der übliche Reflex ist, Büromiete, Büromaterial und Telekomkosten abzuziehen und dann aufzuhören. Dabei ist das Spektrum der von der Genfer Steuerverwaltung zugelassenen Abzüge viel breiter.
Beginnen wir mit den Repräsentationsspesen und Geschäftsessen. Entgegen der landläufigen Meinung sind diese Kosten in dem Umfang abzugsfähig, in dem sie geschäftlich veranlasst sind — vorausgesetzt, sie können belegt werden (Art. 27 DBG und ESTV-Kreisschreiben Nr. 1-027-DVS-2024). Ein Mittagessen mit einem potenziellen Kunden, eine Einladung zu einer Fachmesse oder die Zugfahrkarten zu einem Lieferanten in Zürich fallen alle in diese Kategorie. Die Steuerverwaltung akzeptiert einen Pauschalbetrag von 35 CHF pro Geschäftsessen pro Person; darüber hinaus ist ein detaillierter Nachweis erforderlich. Für ein KMU, das zwei Kunden pro Woche bewirtet, ergibt sich daraus ein jährlicher Abzug von fast 3 500 CHF.
Das Firmenfahrzeug ist ein weiterer oft ungenutzter Posten. Gemäss Art. 28 DBG und der bundesrätlichen Verordnung über Fahrzeugkosten können Sie, wenn Sie Ihr Privatfahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen, 70 Rappen pro gefahrenen Kilometer für Geschäftsreisen (ohne Arbeitsweg) abziehen. Wenn das Fahrzeug jedoch auf das Unternehmen zugelassen und gemischt genutzt wird, ermöglicht eine genaue Erfassung der privaten vs. geschäftlichen Kilometer eine Optimierung des Abzugs. Ein Genfer KMU mit einem Aussendienstmitarbeiter, der 15 000 Geschäftskilometer pro Jahr zurücklegt, kann fast 10 500 CHF abziehen, ohne Wartung, Versicherung und Leasingzinsen.
Die Weiterbildung der Mitarbeiter ist ebenfalls abzugsfähig, und zwar nicht nur die direkt auf die aktuelle Position bezogene. Sprachkurse, Management-Trainings, Berufszertifikate und sogar Branchenkonferenzen gelten als Geschäftsausgaben. Für einen Mitarbeiter, der einen Kurs für 3 000 CHF pro Jahr besucht, zieht das Unternehmen die vollen Kosten ab, UND der Mitarbeiter zahlt keine Steuern auf diesen Vorteil. Viele Unternehmer übersehen auch, dass Ausbildungskosten für Lehrlinge zu zusätzlichen, für den Kanton Genf spezifischen Abzügen berechtigen.
Zinsen auf Geschäftskredite sind ein weiterer häufig vergessener Abzug. Ob Bankdarlehen zur Finanzierung einer Investition, ein eingeräumter Kontokorrentkredit für Liquiditätsbedarf oder Leasingzinsen — alles ist abzugsfähig. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass der Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in der Buchhaltung klar nachgewiesen ist. Ein Investitionskredit von 200 000 CHF zu 3,5 % generiert 7 000 CHF jährliche abzugsfähige Zinsen, was für ein KMU eine erhebliche Steuerersparnis darstellt.
Schliesslich verdient das Homeoffice besondere Aufmerksamkeit. Seit der Verbreitung der Telearbeit erlaubt die Genfer Steuerverwaltung einen Abzug für einen beruflich genutzten Raum zu Hause, sofern er ausschliesslich der Geschäftstätigkeit dient (Art. 29 DBG und ESTV-Kreisschreiben Nr. 1-029-DVS-2024 zu den Kosten am Wohnort). Der Abzug wird anteilig nach Fläche berechnet: Ein 15 m²-Büro in einer 100 m²-Wohnung ermöglicht den Abzug von 15 % der Miete, Nebenkosten und Hausratversicherung. Bei einer monatlichen Miete von 2 000 CHF sind das 3 600 CHF pro Jahr. Möbel, Beleuchtungs- und Heizkosten kommen hinzu.
Unser Tipp: Lassen Sie diese Chancen nicht liegen. Eine umfassende Steuerprüfung durch einen Fachmann vor Einreichung Ihrer Erklärung identifiziert systematisch alle Abzüge, die Ihrem Unternehmen zustehen. Bei MVO Fiducia führen wir diese Analyse massgeschneidert für jedes KMU durch, das wir in Genf betreuen. Die Kosten der Dienstleistung sind oft geringer als die erzielte Steuerersparnis. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.