MVO Fiducia legt grossen Wert darauf, dass Ihre Steuererklärung mit allen Abzügen ausgefüllt wird, auf die Sie Anspruch haben.
Es kommt vor, dass Ihre Situation von der Steuerverwaltung falsch beurteilt oder falsch ausgelegt wird, sei es aufgrund von Änderungen des Steuerkommissärs oder weil bestimmte zur Optimierung Ihrer Erklärung nützliche Dokumente nicht eingereicht wurden. Sie sollten wissen: Es gibt eine Lösung.
Tatsächlich haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen bei der Steuerverwaltung eine Einsprache einzureichen (massgebend ist das auf der Veranlagung genannte Datum).
Wie gehen Sie vor?
Sobald Sie Ihre Veranlagung erhalten, müssen Sie den geforderten Betrag prüfen. Stellen Sie fest, dass der Steuerbetrag von dem abweicht, den wir Ihnen mitgeteilt haben, müssen Sie uns kontaktieren und uns Ihre Veranlagung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt zustellen. So können wir:
- Die von der Verwaltung vorgenommenen Änderungen korrekt analysieren
- Die Situation beurteilen, Sie beraten und/oder Ihnen zusätzliche Informationen liefern
- Allfällige zusätzliche Belege zusammentragen
- Eine Einsprache verfassen und sie der Steuerverwaltung übermitteln
Die Bedeutung der Fristeinhaltung
Die Frist für die Einsprache ist nicht verlängerbar. Nach 30 Tagen tritt die Steuerverwaltung nicht mehr darauf ein, und die Veranlagung gilt als rechtskräftig. Schieben Sie die Prüfung Ihrer Veranlagung daher nicht auf. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.
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