Die Quellensteuer betrifft viele Arbeitnehmende, insbesondere Grenzgänger und Personen ohne Niederlassungsbewilligung C. Die Regeln haben sich stark verändert, und eine sorgfältige Prüfung verhindert, dass Sie zu viel Steuern zahlen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der angewandten Tarife, klären, ob eine Korrektur oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung vorteilhafter ist, und erledigen die nötigen Schritte.
Für wen ist das?
Für neue Personen, die ihre steuerliche Situation optimieren möchten. Für Personen, deren Situation sich ändert: Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall, weitere Einkünfte, erhaltene Unterhaltszahlungen, Kauf einer Immobilie, Verkauf einer Immobilie, Wechsel von Tätigkeit und Einkommen, volljähriges Kind, alternierende Obhut usw.
Wozu dient das?
Auf Grundlage des Ergebnisses unserer Analyse gehen wir wie folgt vor: Ist der Status als Quasi-Ansässige vorteilhafter, füllen wir das Formular zur Geltendmachung der tatsächlichen Kosten aus und erstellen anschliessend eine Steuererklärung. Ist die Korrektur der Quellensteuer vorteilhafter, füllen wir für Sie das Formular zur Korrektur der Quellensteuer aus.
Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Angesichts der grossen Nachfrage und der Frist vom 31. März der Kantonalen Steuerverwaltung Genf bitten wir Sie, rechtzeitig vorzusorgen, damit wir uns Zeit nehmen können, Sie zu beraten, und Ihnen Zeit zum Nachdenken bleibt.
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