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Steuern7. Juli 2026

Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der Armee: +0,5 Punkte vom Bundesrat vorgeschlagen, welche Auswirkungen auf Genfer KMU?

Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der Armee: +0,5 Punkte vom Bundesrat vorgeschlagen, welche Auswirkungen auf Genfer KMU?

Am 24. Juni 2026 legte der Bundesrat sein überarbeitetes Projekt zur Finanzierung der Armee durch eine Mehrwertsteuererhöhung vor. Ursprünglich mit +0,8 Punkten geplant, wurde die Erhöhung nach Konsultation der Kantone und Wirtschaftskreise auf +0,5 Prozentpunkte für den Normalsatz reduziert. Der Normalsatz würde somit von 8,1 % auf 8,6 % steigen, der Sondersatz (Beherbergung) von 3,7 % auf 4,0 %, während der reduzierte Satz für Lebensmittel und Medikamente unverändert bei 2,6 % bleibt. Die Massnahme ist auf 12 Jahre befristet, gegenüber 10 im ursprünglichen Entwurf, und die Mehreinnahmen werden vollständig den Rüstungsausgaben zugeführt.

Für Genfer KMU bringt diese Reform konkrete operative Änderungen mit sich. Der auf Rechnungen anzuwendende Mehrwertsteuersatz steigt von 8,1 % auf 8,6 % für die meisten Dienstleistungen (Beratung, Buchhaltung, IT, Weiterbildung usw.). Unternehmen müssen ihre Rechnungssysteme, laufenden Verträge, Offerten und Preislisten aktualisieren. Vor dem Inkrafttreten abgeschlossene Verträge mit einem Preis «inklusive MwSt» erfordern besondere Aufmerksamkeit, um zu bestimmen, wer die Erhöhung trägt.

Die Auswirkungen unterscheiden sich je nachdem, ob das KMU an Endkunden oder an steuerpflichtige Unternehmen fakturiert. Bei B2B-Verkäufen holt der Kunde die MwSt über den Vorsteuerabzug zurück: Die Erhöhung ist für ihn daher neutral, nur der Cashflow ist vorübergehend betroffen. Bei B2C-Verkäufen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen für Privatpersonen in Genf) ist die MwSt ein echter Kostenfaktor für den Endverbraucher. KMU in diesen Sektoren müssen die Erhöhung in ihre Preise einpreisen oder ihre Margen reduzieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Nehmen wir das konkrete Beispiel einer Genfer Treuhandfirma (wie MVO Fiducia) mit einem Jahresumsatz von 800 000 CHF zum Normalsatz von 8,1 %. Derzeit berechnet sie ihren Kunden jährlich 64 800 CHF MwSt. Beim neuen Satz von 8,6 % würde dieser Betrag auf 68 800 CHF steigen — 4 000 CHF zusätzliche vereinnahmte MwSt pro Jahr. Wenn auch ihre eigenen Lieferanten (Software, Miete, externe Berater) dem neuen Satz unterliegen, erhöht sich die Vorsteuer proportional, was den Cashflow-Effekt teilweise neutralisiert.

Eine häufige Falle betrifft langfristige Verträge und Abonnemente. Ein Genfer KMU, das 2025 einen IT-Wartungsvertrag über 12 000 CHF pro Jahr zu einem Preis «inklusive MwSt» abgeschlossen hat, muss klären, ob die MwSt-Erhöhung vom Unternehmen oder vom Kunden zu tragen ist. Schutzklauseln in Geschäftsverträgen sind hier entscheidend. Auch die Buchhaltungs- und Rechnungsstellungssoftware muss vor dem Inkrafttreten aktualisiert werden, da falsche MwSt-Sätze auf Rechnungen zu Steuernachforderungen führen können.

Das parlamentarische Verfahren läuft. Nach der Botschaft des Bundesrates vom 24. Juni 2026 wird die Vorlage von den eidgenössischen Räten behandelt, bevor sie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird, voraussichtlich 2027 oder 2028. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2029 vorgesehen, gleichzeitig mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Gemäss der offiziellen Mitteilung der Bundesverwaltung vom 24. Juni 2026 geniesst der Rüstungsfonds mit Kreditfähigkeit nahezu einhellige Unterstützung. Die aktuellen Sätze gemäss MWSTG (SR 641.20, Art. 25) werden durch diese Reform geändert.

Bei MVO Fiducia verfolgen wir diese Reform und ihre Auswirkungen auf Genfer KMU genau. Sobald der neue Satz verabschiedet ist, aktualisieren wir Ihre Rechnungssysteme, analysieren die Auswirkungen auf Ihre laufenden Verträge und optimieren Ihren MwSt-Cashflow. Unser Team unterstützt Sie bei der Antizipation dieser Änderung, um böse Überraschungen zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche MwSt-Überprüfung Ihrer Situation.